BFSG und bar­rie­re­freie Web­sites – das sollte man wis­sen

In einer zuneh­mend digi­ta­len Welt ist es wich­ti­ger denn je, dass Web­sites für alle Nut­zer zugäng­lich sind, unab­hän­gig von deren kör­per­li­chen oder tech­ni­schen Ein­schrän­kun­gen. Bar­rie­re­frei­heit im Web­de­sign ist nicht nur eine ethi­sche Ver­pflich­tung, son­dern kann auch den Erfolg einer Web­site erheb­lich beein­flus­sen. In die­sem Arti­kel geht es um bar­rie­re­freies Web­de­sign, warum es wich­tig ist, wel­che Tools dabei hel­fen kön­nen und wel­che recht­li­chen Anfor­de­run­gen in Zukunft zu erwar­ten sind.

HIN­WEIS: Die­ser Blog­ar­ti­kel stellt ledig­lich Hin­weise und Bei­spiele zum Barriere­freiheits­stärkungs­gesetz (BFSG) zur Ver­fü­gung und erhebt kei­nen Anspruch auf recht­li­che Voll­stän­dig­keit. Jedes Unter­neh­men ist auf­ge­for­dert, indi­vi­du­ell recht­lich prü­fen zu las­sen, ob und wie es seine betrie­be­nen Web­sei­ten gemäß den Anfor­de­run­gen an Bar­rie­re­frei­heit umstel­len muss.

WEL­CHE ARTEN VON BEHINDER­UNGEN STE­HEN IM KON­TEXT DER BARRIERE­FREIHEIT?

Mit­men­schen kön­nen auf unter­schied­lichste Arten ein­ge­schränkt sein. Wer sich mit Bar­rie­re­frei­heit beschäf­tigt, sollte die diver­sen Behin­de­run­gen ken­nen und ver­ste­hen.

Disability Partially Blind Streamline Icon: https://streamlinehq.comdisability-partially-blind
SEH­BE­HIN­DE­RUNG: Diese umfas­sen Beein­träch­ti­gun­gen des Seh­ver­mö­gens, von Farb­blind­heit über Seh­schwä­che bis hin zur voll­stän­di­gen Blind­heit.
Disability Hearing Streamline Icon: https://streamlinehq.comdisability-hearing
HÖR­BE­HIN­DE­RUNG: Beein­träch­ti­gun­gen des Gehörs, die es schwie­rig oder unmög­lich machen, audi­tive Inhalte zu nut­zen. Dazu gehö­ren unter ande­rem Taub­heit und Schwer­hö­rig­keit.
Disability Wheelchair Streamline Icon: https://streamlinehq.comdisability-wheelchair
KÖR­PER­LI­CHE BEHIN­DE­RUNG: Diese betref­fen die Mobi­li­tät und phy­si­sche Inter­ak­tion mit Gerä­ten, wie z.B. Läh­mun­gen, Ver­lust von Glied­ma­ßen oder chro­ni­sche Erkran­kun­gen, die Bewe­gun­gen ein­schrän­ken.
Brain Network Streamline Icon: https://streamlinehq.combrain-network
KOGNI­TIVE BEHIN­DE­RUNG: Diese umfas­sen Schwie­rig­kei­ten bei der Ver­ar­bei­tung von Infor­ma­tio­nen, dem Erin­nern, Ler­nen oder der Pro­blem­lö­sung. Men­schen mit Lern­be­hin­de­run­gen, Gedächt­nis­stö­run­gen oder Auf­merk­sam­keits­de­fi­zi­ten kön­nen betrof­fen sein.
Study Brain Streamline Icon: https://streamlinehq.comstudy-brain
NEU­RO­LO­GI­SCHE BEHIN­DE­RUNG: Beein­träch­ti­gun­gen, die das Ner­ven­sys­tem betref­fen und zu Her­aus­for­de­run­gen wie Epi­lep­sie, Migräne oder Bewe­gungs­stö­run­gen füh­ren kön­nen.
Conversation Question Warning 1 Streamline Icon: https://streamlinehq.com
SPRACH­BE­HIN­DE­RUNG: Beein­träch­ti­gun­gen, die die Fähig­keit zur Sprach­pro­duk­tion oder -ver­ar­bei­tung beein­flus­sen, z.B. Stot­tern, Apha­sie oder Stumm­heit.

DIE VOR­TEILE DER BAR­RIE­RE­FREI­HEIT FÜR WEB­SITE-BETREI­BER UND E-COM­MERCE

Bar­rie­re­frei­heit stellt sicher, dass alle Men­schen, ein­schließ­lich Men­schen mit Behin­de­run­gen, unein­ge­schränk­ten Zugang zu den Inhal­ten und Funk­tio­nen einer Web­site haben. Gerade Men­schen mit Behin­de­rung nut­zen digi­tale Ser­vices und E-Com­merce inten­si­ver, weil auf Grund ihrer Beein­träch­ti­gung ana­loge Alter­na­ti­ven um ein Viel­fa­ches auf­wän­di­ger wären. Ob Online-Ban­king, Web-Apo­the­ken, der Pizza-Lie­fer­ser­vice oder Fashions­to­res – nur wenn ent­spre­chende Platt­for­men bar­rie­re­frei und für Men­schen mit Behin­de­rung ohne fremde Hilfe nutz­bar sind, kön­nen sie auf den Kom­fort zurück­grei­fen, der eigent­lich für alle gedacht ist.
 

Platt­for­men, die nicht bar­rie­re­frei sind, ver­feh­len eine große Ziel­gruppe mit hohem und kon­ti­nu­ier­li­chem Bedarf an Online-Ser­vices.

Laut der World Health Orga­niza­tion (WHO) leben über eine Mil­li­arde Men­schen welt­weit mit einer Behin­de­rung, was etwa 15% der Welt­be­völ­ke­rung ent­spricht. Laut Bun­des­amt für Sta­tis­tik leb­ten zum Jah­res­ende 2023 in Deutsch­land rund 7,9 Mil­lio­nen Men­schen, etwa 9,4 % der dtsch. Bevöl­ke­rung, mit schwe­rer Behin­de­rung ab Grad 50.
Schwerbehinderte Menschen nach Alter 2023
Schwerbehinderte Menschen nach Alter 2023
EINE BAR­RIE­RE­FREIE WEB­SITE ERHÖHT DIE LOYA­LI­TÄT UND DEN ERFOLG EINES INTER­NET­AUF­TRIT­TES IN VIE­LER­LEI HIN­SICHT:
 
  1. Erwei­te­rung der Ziel­gruppe und damit auch mehr poten­zi­el­ler Kun­den
  2. Loya­li­täts­stei­ge­rung der Besu­cher durch ver­bes­serte Nut­zer­er­fah­rung und Usa­bi­lity
  3. Ver­bes­ser­tes SEO-Ran­king und Sicht­bar­keit bei Google und Co.
  4. Posi­tio­niert das Unter­neh­men ethisch und sozial in einem posi­ti­ven Kon­text
  5. Rechts­kon­for­mi­tät durch Erfül­len der BFSG-Min­dest­stan­dards
Bevölkerungsanteil von Behinderten

Fast jeder Zehnte der deut­schen Gesamt­be­völ­ke­rung ist geis­tig und/oder kör­per­lich ein­ge­schränkt...

KÜNF­TIGE RECHT­LI­CHE ANFORDER­UNGEN ZUR BARRIERE­FREIHEIT

Ab 28. Juni 2025 gilt (auch) für Web­sites und Apps eine gesetz­li­che Pflicht zur Bar­rie­re­frei­heit.

Verwendung eines Computers mit Braillezeile oder Braille-Terminal

Für Blinde oder Men­schen mit Seh­be­hin­de­rung lesen Screen­rea­der Web­sites aus und über­tra­gen Texte an Ter­mi­nals, die die Zei­chen in Braille­schrift aus­ge­ben.

Zukünf­tig wird mit dem BARRIERE­FREIHEITS­STÄRKUNGS­GESETZ (BFSG) die Bar­rie­re­freie Infor­ma­ti­ons­­­tech­no­lo­gie-Ver­ord­nung (BITV) abge­löst. Und das BFSG setzt wie­derum die EU-Richt­li­nie des Euro­pean Acces­si­bi­lity Act (EAA) um, damit euro­pa­weit ein­heit­li­che Regeln zur Bar­rie­re­frei­heit gel­ten. Die Rege­lun­gen basie­ren auf der euro­päi­schen Norm EN 301 549, die sich wie­derum zum gro­ßen Teil an den inter­na­tio­na­len Richt­li­nien für bar­rie­re­freie Web­in­halte (WCAG) ori­en­tie­ren.
 

WIE WIRD BAR­RIE­RE­FREI­HEIT FÜR PRO­DUKTE UND DIENST­LEIS­TUN­GEN DEFI­NIERT?

Dienst­leis­tun­gen und Pro­dukte sind nach dem Gesetz dann BAR­RIE­RE­FREI, wenn sie für Men­schen mit Behin­de­rung in der all­ge­mein übli­chen Weise, OHNE BESON­DERE ERSCHWER­NIS und OHNE FREMDE HILFE grund­sätz­lich AUF­FIND­BAR, ZUGÄNG­LICH und NUTZ­BAR sind.
 

WEL­CHE GESCHÄFTS­BE­REI­CHE UND UNTER­NEH­MEN SIND BETROF­FEN?

Alle Unter­neh­men, die DIENST­LEIS­TUN­GEN im elek­tro­ni­schen Geschäfts­ver­kehr mit Ver­brau­chern anbie­ten (E-Com­merce via Web­shops oder Online-Ter­min-Buchungs-Tools etc.) und/oder PRO­DUKTE HER­STEL­LEN, sind unein­ge­schränkt zur Bar­rie­re­frei­heit ver­pflich­tet. Kleinst­un­ter­neh­men, die nur Dienst­leis­tun­gen anbie­ten, weni­ger als 10 Mit­ar­bei­ter und 2 Mio. Euro Umsatz im Jahr haben, sind aus­ge­nom­men. Infos sind bei der BUN­DES­FACH­STELLE BAR­RIE­RE­FREI­HEIT erhält­lich.
 

WEL­CHE STAN­DARDS AN BAR­RIE­RE­FREI­HEIT SOL­LEN ERFÜLLT WER­DEN?

WAHR­NEHM­BAR­KEIT
Inhalte müs­sen von allen Nut­zern wahr­ge­nom­men wer­den kön­nen, z.B. durch aus­rei­chende Kon­traste und Schrift­grö­ßen, Text­al­ter­na­ti­ven für nicht-tex­tu­elle Inhalte (wie Bil­der oder Videos) oder der Bereit­stel­lung von Tran­skrip­ten für für audio-visu­elle Medien.

BEDIEN­BAR­KEIT
Alle Funk­tio­na­li­tä­ten, Hier­ar­chien und Inhalte einer Web­site müs­sen über Assis­tenz­tech­no­lo­gie, maus­los mit ver­schie­de­nen Ein­ga­be­ge­rä­ten wie Tas­ta­tur, Screen­rea­dern und oder auch via Sprach­steue­rung zugäng­lich sein.

VER­STÄND­LICH­KEIT
Infor­ma­tio­nen und der Betrieb der Benut­zer­ober­flä­che müs­sen sprach­lich und inhalt­lich ver­ständ­lich sein, z.B. durch klare Navi­ga­tion, seman­ti­sche Struk­tu­ren und leicht les­bare Texte.

KOM­MU­NI­KA­TION
For­mu­lare und Ein­ga­be­fel­der müs­sen so erreich­bar und benut­zer­freund­lich gestal­tet sein, das sie auch von Men­schen mit Ein­schrän­kun­gen nutz­bar sind und durch auto­ma­ti­sche Feh­ler­er­ken­nung bzw. Hil­fe­stel­lun­gen bei der Kor­rek­tur die Inter­ak­tion unter­stüt­zen.

DOKU­MEN­TA­TION
Die Bar­rie­re­frei­heit ist doku­men­ta­ti­ons­pflich­tig, d.h. Unter­neh­men müs­sen eine klare und zugäng­li­che Infor­ma­tion bereit­stel­len, die beschreibt, wie die Bar­rie­re­frei­heit erfüllt wird oder Her­stel­ler eine Kon­for­mi­täts­er­klä­rung abge­ben.

DIY-TIPPS UND HTML-BASICS IM DEVE­LO­P­MENT VON BAR­RIER­FREIEN WEB­SITES

Die bar­rie­re­freie Umset­zung von Web­sites ist je nach Art des CMS und des Frame­works sehr indi­vi­du­ell. Den­noch gibt es einige Basics, mit denen eine Web­site auf Bar­rie­re­frei­heit gut vor­be­rei­tet wer­den kann….

META-TAGS
Der lang-Tag im HTML-Hea­der ist ent­schei­dend, um Screen­rea­dern mit­zu­tei­len, in wel­cher Spra­che der Inhalt der Web­site ver­fasst ist. Der view­port-Meta-Tag hilft dabei, die Ska­lier­bar­keit der Seite auf mobi­len Gerä­ten sicher­zu­stel­len. Dies ist beson­ders für Benut­zer mit Seh­be­hin­de­run­gen wich­tig, die mög­li­cher­weise den Inhalt ver­grö­ßern müs­sen.
 
<!DOCTYPE html>
<html lang="de">
<head>
  <meta charset="UTF-8">
  <meta name="viewport" content="width=device-width, initial-scale=1.0">
  <meta name="description" content="Das ist für alle zugänglich.">
  <title>Barrierefreie Website</title>
</head>
<body>
  <!-- Inhalt hier -->
</body>
</html>
Mit Bildschirmkontroler lassen sich Kontrast, Farbmodus und Größe von Bildschirminhalten ändern.

Mit Bild­schirm­le­se­ge­rä­ten las­sen sich neben der Audio­aus­gabe von Inhal­ten auch Kon­trast, Text­größe oder Farb­mo­dus steu­ern.

ALT-TAGS
Bil­der und Gra­fi­ken soll­ten ein beschrei­ben­des alt-Attri­but haben, um den dar­ge­stell­ten Inhalt auch für Screen­rea­der zugäng­lich zu machen.
 
<img src="beispiel.jpg" alt="Beschreibung des Bildes">

ROLE-ATTRI­BUTE
Das role-Attri­but ist ein poten­tes Werk­zeug in der bar­rie­re­freien Pro­gram­mie­rung. Mit die­sem Attri­but kön­nen Web­ent­wick­ler die native Rolle eines Ele­ments aus­zeich­nen und z.B. wich­ti­gen Berei­chen wie Con­tent oder Navi­ga­tion eine aus­les­bare Zuord­nung geben und es Screen­rea­dern ermög­li­chen, Berei­che zu erken­nen.
 
<nav role="navigation" aria-label="Hauptmenü">
  <ul>
    <li><a href="#home">Startseite</a></li>
    <li><a href="#about">Über uns</a></li>
    <li><a href="#services">Dienstleistungen</a></li>
    <li><a href="#contact">Kontakt</a></li>
  </ul>
</nav>
 
<main role="Inhalt">
  <h1>Willkommen auf unserer barrierefreien Website</h1>
  <p>Hier finden Sie alle Informationen, die Sie benötigen.</p>
</main>
ARIA-ATTRI­BUTE
Die Kenn­zeich­nung von Ele­men­ten mit ARIA-Attri­bu­ten dient der Iden­ti­fi­zie­rung von Ele­men­ten, mög­li­chen Aktio­nen oder Zustän­den und erleich­tert damit die Inter­ak­tion mit der Web­site durch Assis­tenz­tech­no­lo­gie. Hier ein Bei­spiel für eine Check­box…
 
<label for="customCheckbox" role="checkbox" aria-checked="false" tabindex="0" onclick="toggleCheckbox()">Akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen?</label>

<script>
  function toggleCheckbox() {
    const checkbox = document.querySelector('[role="checkbox"]');
    const isChecked = checkbox.getAttribute("aria-checked") === "true";
    checkbox.setAttribute("aria-checked", !isChecked);
  }
</script>

FOKUS-MANAGE­MENT
Die Fokus­ver­wal­tung ist ein wesent­li­cher Aspekt der Bar­rie­re­frei­heit, ins­be­son­dere für Benut­zer, die auf Tas­ta­tur­steue­rung ange­wie­sen sind. Mit Skip Links ermög­licht man Key­board-Benut­zern, z.B. direkt zum Haupt­in­halt zu sprin­gen, ohne durch die gesamte Navi­ga­tion scrol­len zu müs­sen.
 
<a href="#maincontent" class="skip-link">Zum Inhalt springen</a>
<main id="maincontent">
<!-- Hauptinhalt der Seite -->
</main>
KON­TRAST­VER­HÄLT­NIS
Der Kon­trast ver­gleicht die rela­tive Hel­lig­keit von Hin­ter­grund zum Vor­der­grund. Das Kon­trast­ver­hält­nis reicht von 1:1 (kein Kon­trast) bis 21:1 (maxi­ma­ler Kon­trast). Ein guter Richt­wert liegt bei 3:1 bis 8:1. Text­in­halte oder Beschrif­tun­gen auf Inter­ak­ti­ons­flä­chen soll­ten sich von der Hin­ter­grund­flä­che gut abhe­ben, um die Les­bar­keit von Web­site-Inhal­ten für Men­schen mit ein­ge­schränk­ter Seh­stärke zu erleich­tern. Tools wie der WEB­AIM CON­TRAST CHE­CKER hel­fen bei der Über­prü­fung.

NÜTZ­LI­CHE TOOLS UND RES­SOUR­CEN FÜR BAR­RIE­RE­FREIES WEB­DE­SIGN

Um die Bar­rie­re­frei­heit einer Web­site zu ver­bes­sern, kann man auf diverse Dienst­leis­tun­gen, Know­how und Tools zurück­grei­fen. Hier ein paar nütz­li­che und hilf­rei­che Ver­weise:

CON­TENT MANAGE­MENT SYS­TEME
Viele CMS-Anbie­ter wie Word­Press oder Page­buil­der wie z.B. Ele­men­tor für Word­Press bie­ten eine Viel­zahl von Funk­tio­nen, die hel­fen, bar­rie­re­freie Web­sites zu erstel­len. Der BLOG-ARTI­KEL VON ELE­MEN­TOR erklärt, wie man diese Funk­tio­nen opti­mal nut­zen kann, Word­Press bie­tet zahl­rei­che Infos und WEB­I­NARE zu die­sem Thema an.

ONLINE­CHECK
WAVE – WEB ACCES­SI­BI­LITY EVA­LUA­TION ist ein kos­ten­lo­ses Tool, mit dem Web­sites auf Barriere­freiheits­probleme über­prüft wer­den kön­nen. Es bie­tet eine umfas­sende Ana­lyse und visu­elle Rück­mel­dun­gen, um Pro­bleme schnell zu iden­ti­fi­zie­ren.

WORD­PESS PLUG­INS
Das ACCES­SI­BI­LITY PLUGIN für Word­Press hilft, Word­Press-Web­sites bar­rie­re­frei zu gestal­ten. Es bie­tet Funk­tio­nen wie das Hin­zu­fü­gen von Skip-Links, die Anpas­sung der Schrift­größe und die Opti­mie­rung der Tas­ta­tur­na­vi­ga­tion.

BROW­SER PLUG­INS
AXE ACCES­SI­BI­LITY CHE­CKER ist ein leis­tungs­star­kes Chrome-Plug-In zur Über­prü­fung der Bar­rie­re­frei­heit. Es bie­tet detail­lierte Berichte und Vor­schläge zur Behe­bung von Pro­ble­men direkt in Brow­ser.

MONI­TO­RING
SITEIM­PROVE ACCES­SI­BI­LITY bie­tet eine umfas­sende Lösung zur kon­ti­nu­ier­li­chen Über­wa­chung und Ver­bes­se­rung der Bar­rie­re­frei­heit einer Web­site. Es inte­griert sich naht­los in das CMS und bie­tet klare Berichte und Hand­lungs­emp­feh­lun­gen.
KON­TRAST­CHE­CKER
Online-Tools wie WEB­AIM CON­TRAST CHE­CKER oder COLOR CON­TRAST CHE­CKER hel­fen dabei, sicher­zu­stel­len, dass Text- und Hin­ter­grund­far­ben einen aus­rei­chen­den Kon­trast bie­ten, um für alle Benut­zer les­bar zu sein.

BIK BITV- / WCAG-TEST
Ab 460,00 € p. Seite tes­tet z.B. die DIAS GMBH Web­sites auf Bar­rie­re­frei­heit oder unter­stützt Unter­neh­men bei der Ent­wick­lung von bar­rie­re­freien Platt­for­men im Web.

BITV-EXPER­TEN
Wer sich vorab zu dem Thema Bar­rie­re­frei­heit im Web infor­mie­ren oder bera­ten las­sen möchte, fin­det eine Viel­zahl an enga­gier­ten Bera­tern und Exper­ten. Zwei davon sind MAR­KUS LEM­CKE oder JAN HELL­BUSCH, beide Bera­ter und Dozen­ten für bar­rie­re­freies Web­de­sign, die dazu auch noch einen extrem infor­ma­ti­ven Blog rund um bar­rie­re­freie Infor­ma­tik und Ent­wick­lung betrei­ben.

FÖR­DE­RUNG
Die 1964 auf Initia­tive des ZDFs ent­stan­dene deut­sche Sozi­al­or­ga­ni­sa­tion AKTION MENSCH för­dert bar­rie­re­freie Pro­jekte, auch die Umset­zung bar­rie­re­freier Web­sites, von freien, gemein­nüt­zi­gen Orga­ni­sa­tio­nen mit Sitz in Deutsch­land.

INFO­STEL­LEN
Die BUN­DES­FACH­STELLE BAR­RIE­RE­FREI­HEIT ist der Anlauf­punkt für alle, die sich über das BFSG infor­mie­ren wol­len. Dane­ben bie­ten auch die zustän­di­gen HAN­DELS­KAM­MERN diverse Info­sei­ten zu dem Thema.

GESETZ­GE­BUNG
Wer sich direkt in die Details des BFSG-Geset­zes ein­le­sen möchte, fin­det Infor­ma­tio­nen dazu auf der Seite des BUN­DES­MI­NIS­TE­RI­UMS oder liest sich direkt in den GESET­ZES­TEXT ein.

FAZIT

Bar­rie­re­frei­heit im Web­de­sign ist nicht nur eine ethi­sche und geschäft­li­che Not­wen­dig­keit, son­dern auch eine recht­li­che Ver­pflich­tung, die in den kom­men­den Jah­ren an Bedeu­tung gewin­nen wird. Der Euro­pean Acces­si­bi­lity Act (EAA) setzt klare Stan­dards, die Unter­neh­men ein­hal­ten müs­sen, um ihre digi­ta­len Ange­bote bar­rie­re­frei zu gestal­ten. Wer die oben genann­ten Tools und Res­sour­cen nutzt und auf eine bar­rie­re­freie Platt­form umstellt, stellt nicht nur sicher, dass die eigene Web­site den recht­li­chen Anfor­de­run­gen gerecht wird, son­dern durch eine inklu­sive Online-Umge­bung, eine große, neue Ziel­gruppe ange­spro­chen wird, die man laut Sta­tis­tik bis­her als poten­ti­el­len Nut­zer­kreis nicht wahr­ge­nom­men hatte und durch Loya­li­tät an Bedeu­tung gewin­nen wird.

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